Rechtliche Risiken und Abmahnungen

Viele Menschen haben Angst davor, den eigenen Internet-Anschluss für die Mitbenutzung frei zu geben. Vor allem die Störerhaftung - eine völlig unsinnige Rechtsprechung, die es so nur in Deutschland gab - hat diese Angst geschürt. Inzwischen ist dieses lästige Thema weitgehend beendet und das juristische Risiko für jeden Freifunk-Betreiber kaum noch von Bedeutung.
Trotzdem haben die Freifunker im Laufe der Jahre eine Infrastruktur gebaut, die tatsächlich jedes juristische Risiko von den Leuten fern hält, die ihren Internetanschluss für Freifunk frei geben. Der gesamte Traffic wird über VPN-Verbindungen ausgeleitet - das bedeutet niemand kann erkennen, dass der DSL-Anschluss von Hans Beispielmann benutzt wurde.
Allerdings sollte man bei der Einrichtung der Router und sonstiger Infrastruktur wissen was man tut und keine Konfigurationsfehler machen.
Falls alle Stricke reißen

Wir haben einen Juristen im Team, der sehr große Freude hat daran, Abmahnanwälte zu verspeisen. Bis jetzt musste noch niemand einen Abmahnung bezahlen die er bearbeitet hat. Er macht das im Regelfall kostenfrei, einfach weil er Abmahnanwälte zum kotzen findet und einen etwas streitbaren Charakter hat.
Also solltest du etwas falsch eingestellt haben und es irgendwie geschafft haben, an deinen Anschluss eine Abmahnung bekommen zu haben - bezahle nichts sondern lass uns mal drauf schauen. (Bring Rapunzel-Schokolade mit.)
Für eine schnelle Lösung in diesen Fällen gibt es auch den Abmahnbeantworter des CCC. Aber Vorsicht, die meisten Abmahnkanzleien lassen sich mit standardisierten Antworten nicht abwimmeln. Was höchst zweifelhaft ist, weil sie selbst massenhafte Standardschreiben benutzen.